Und das Strafmaß ist bei Beleidigung im Vergleich höher. Ich meine gelesen zu haben das bei Beleidigung die Höchststrafe 3 Jahre beträgt und nicht nur zwei Jahre, wie bei einer Verurteilung nach § 185.
Und das Strafmaß ist bei Beleidigung im Vergleich höher. Ich meine gelesen zu haben das bei Beleidigung die Höchststrafe 3 Jahre beträgt und nicht nur zwei Jahre, wie bei einer Verurteilung nach § 185.