Minimalphilosoph schrieb am 12.05.2024 22:17:
Und das Strafmaß ist bei Beleidigung im Vergleich höher. Ich meine gelesen zu haben das bei Beleidigung die Höchststrafe 3 Jahre beträgt und nicht nur zwei Jahre, wie bei einer Verurteilung nach § 185.
Ach was! 3 Jahre, weil sich jemand beleidigt fühlt?
Andererseits geht da durchaus noch was:
https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148487/staatsfeindliche-hetze-106