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  • Palivec

991 Beiträge seit 06.07.2023

Re: Wer braucht wirklich Sonderrechte? Niemand!

Minimalphilosoph schrieb am 12.05.2024 22:17:

Und das Strafmaß ist bei Beleidigung im Vergleich höher. Ich meine gelesen zu haben das bei Beleidigung die Höchststrafe 3 Jahre beträgt und nicht nur zwei Jahre, wie bei einer Verurteilung nach § 185.

Ach was! 3 Jahre, weil sich jemand beleidigt fühlt?
Andererseits geht da durchaus noch was:
https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148487/staatsfeindliche-hetze-106

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