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Avatar von meckerpott
  • meckerpott

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2003

Re: Erst mal lesen bitte..

Zeitkind schrieb am 13.05.2024 16:19:

.. und dann rummeckern.

Aber ich bin so freundlich und markiere es noch mal extra:

§ 188 [...] Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

Na und? Da geht es um Beleidigung, und der Abschnitt (den ich gutheiße) wurde eingeführt, um die "Meinungsfreiheit" in klare Grenzen zu setzen, wenn Spitzenpolitiker in Social Media mit Fäkalwörtern beschimpft werden.

Die aktuell leidenden Plakataufhänger lassen solche Beschimpfungen meist an sich abprallen, wer den Job macht, hat meist schon ein dickes Fell.
Im besten Fall werden die "nur" angespuckt - fällt also Null unter §188 und kann man auch nur mit Mühe von sich abprallen lassen, die nächste Stufe Faustschlag noch weniger.

Das nächste Problem ist die wenig subtile Form der Nötigung, wenn "Spaziergänger" sich vor Privathäusern tummeln, am besten ganz romantisch mit Fackeln. Auch keine Beleidigung und somit nichts für §188.

Ich räume ein: Im ersten Schritt könnte einfach mal das bestehende Strafmaß ausgeschöpft werden. Für Anspucken ein Monat Knast ohne Bewährung (von möglichen 3 Jahren, also immer noch wenig), das würde sich auch herumsprechen. Neue Gesetze sind insofern nicht wirklich nötig.

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