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Avatar von oldman123
  • oldman123

mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

Toll Herr Habeck.

"Habeck sprach allerdings von Bäckern und Blumenläden. Und deren Preise spiegeln nicht wider, dass sie mit den Erlösen ihre Läden für ein paar Monate schließen könnten, ohne bankrottzugehen."

Vielleicht überleben die Blumenläden ja, wenn die Inhaber es schaffen bei einer Schließung mit eigenen Reserven über die Runden zu kommen, denn das Minimum der Ausgaben bleiben - die Miete.

Was passiert aber mit den Mitarbeitern (m/w/d)?
Die müssen erstmal zum Arbeitsamt und ALG 1 beantragen.

"Florist/in Gehälter in Deutschland
Wenn Sie als Florist/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 21.900 € und im besten Fall 31.100 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 26.400 €"

Geht man vom Durchschnittsgehalt aus, besonders für junge Frauen die in solchen Läden arbeiten, Single oder alleinerziehend sind kommt es dicke.

26.400 €/Jahr = 2.200 €/Monat

2.200 € Brutto = 1.564 € Netto (Stkl 1, ohne Kirche)

Arbeitslosengeld ALG 1
925 Euro

Hartz 4 Regelsatz 449 Euro
Warmmiete in Magdeburg
1 – Personen – Haushalt
Quadratmeter 50
360 Euro
= 809 Euro

ALG 1 sackt schon fast auf ALG 2 Niveau.
Erhöhen sich nun die Kosten für Strom, Heizung/Warmwasser und kalte Betriebskosten, die beim ALG 1 Empfänger nicht durchs Jobcenter kompensiert werden, hatte man zwar Arbeit, aber fällt bei Arbeitslosigkeit auf Hartz 4 Niveau.

Sollten Blumenläden wie von Habeck erdacht irgendwann wieder öffnen, wird sich der Markt an Blumenläden ziemlich gelichtet haben und es wird extrem schwer für Floristen einen Job zu finden.

Aber es gibt ja Alternativen: als Kommissionierer und Paketschieber bei Amazon.
Blumen gibt es schließlich auch im Supermarkt und an der Tanke.

Die Berechnungen sind nur Beispiel und es ist unmögliche alle möglichen Varianten darzustellen.

Aber wer Langeweile hat, kann sich sowas auch noch beim Bäckerberuf/Bäckereibranche durchrechnen.

Grundvergütungen aus ausgewählten Branchen
Bäckerhandwerk NRW
http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/grundverguetung_branchen/index.php?show=QsOkY2tlcmhhbmR3ZXJr

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