K3 schrieb am 11.08.2021 14:07:
Suicido schrieb am 11.08.2021 13:54:
Du bist geimpft. Das hat zu reichen. Sagt zumindest das RKI:
Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen.
--> https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/impfen_node.html
Bloß nicht weiterlesen, ob es neben dem unmittelbaren Ziel
noch weitere Ziele der Impfung geben könnte:https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung.html
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Wenn das primäre Ziel verfehlt wird, was nachweislich der Fall ist, dann sind auch die sekundären Ziele nicht erreichbar.
Das sollte selbst dir klar sein.
Der Impfstatus Anderer geht dich im übrigen gar nichts an.
Wenn er Veranstalter oder Gastwirt oder Frisör ist, dann irgendwie
schon. Dann musst Du ihm nämlich demnächst eines der 3 G nachweisen.
Und da haben wir schon das nächste Problem: aufgrund Artikel 1 und 3 GG verbietet sich ein solches Vorgehen von selbst. Diese Artikel werden im übrigen vom IfSG nicht eingeschränkt.
Darüber hinaus hat jeder Fachmann aka Arzt sich an die Schweigepflicht zu halten. Warum sollte ich also Auskunft über meinen Gesundheitsstatus jedem wildfremden offenbaren müssen?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.08.2021 14:16).