Mal die Tagesschau zitiert:
Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bund-laender-corona-123.html
Ob das früher, ggf. in einigen Bundesländern vielleicht anders gehandhabt wurde, ist Schnee von gestern. Das "Heute" zählt.