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  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Laut Gericht muss das Luftreinhalteprogramm aktualisiert werden

Das Urteil fordert die Berücksichtigung aktueller Zahlen und Entwicklungen, bei einer notwendigen Neufassung des Luftreinhalteprogramms.
Es hat allerdings keine Aussage dazu getroffen was am Ende genau drin stehen muss. Insbesondere fordert das Gericht keine von den Maßnahmen welche die DUH nun für rechtlich erforderlich hält.

Die Politik kann durchaus neuere Zahlen berücksichtigen und keine neuen Maßnahmen beschließen.
Vor allem wird das Ganze in die Revision gehen, und aufgrund der Überlastung der Gerichte weiter ewig brauchen. Die ursprüngliche Klage läuft bereits seit 4 Jahren. Wenn in vielleicht noch einmal 4 Jahren ein endgültiges Urteil vorliegt, wird es dann noch Mal etwa 2 Jahre dauern, bis das Parlament ein neues Luftreinhalteprogramm beschließt. So lange hat auch das letzte Programm von der EU Richtlinie bis zur nationalen Umsetzung gebraucht.
Und sollte dann damit, wie von der DUH gefordert, eine Stilllegung alter Dieselfahrzeuge kommen, so wird sicherlich auch dagegen noch mal durch alle Instanzen geklagt.
Was dann noch mal 8 Jahre dauern dürfte.

Wenn alles zu Gunsten des DUH ausfällt, werden die ersten alten Diesel dann 2038 stillgelegt. Falls es noch etwas länger dauert, bis etwa 2044, z.B. weil das Ganze über eine unzureichende Neufassung eine parlamentarisch/juristische Extrarunde dreht, sind alle noch verbliebenen Euro 5 Diesel älter als 30 Jahre und fallen unter Sonderregeln für Oldtimer.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.07.2024 08:25).

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