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Re: Das Gericht hat der Deutschen Umwelthilfe teilweise Recht gegeben.

szul schrieb am 26.07.2024 10:33:

i-n-t-e schrieb am 25.07.2024 19:33:

In der Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt werden aber sämtliche von der DUH eingeklagtem Punkte abgewiesen.

Ah, deswegen schreibt das Gericht auch:

Das Gericht hat der Deutschen Umwelthilfe teilweise Recht gegeben.

Ja, das verstehe ich auch nicht.

Und es geht eben nicht nur um Pelletöfen,
denn das Gericht schreibt weiter:

Im Rahmen des Maßnahmepakets Verkehr sieht der Senat einen Prognosefehler im Hinblick auf die Berücksichtigung der Euro-7-Abgasnorm. Diese legt entgegen der hier noch berücksichtigten Planung weniger strenge Grenzwerte für PKW fest. Zudem wurde die dem Maßnahmepaket zur Förderung der Elektromobilität zu Grunde gelegte staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-PKW zwischenzeitlich gestoppt.

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1470014.php

Genau, es geht um veränderte Rahmenbedingungen durch Gesetzesänderungen in 2023. Diese müssen nun noch eingearbeitet werden. Wird daraus eine gravierende Änderung folgen? Nein, natürlich nicht. Das sind ja nur Formfehler.
Viel entscheidender ist aber doch - wogegen hat die DUH den in 2020 überhaupt geklagt? Sicher nicht gegen irgendwelche Gesetze, die erst drei Jahre später verabschiedet wurden. Somit sind offenbar sämtliche Punkte, um die es in der Klage eigentlich ging, abgewiesen worden.
Und was die Formfehler angeht - das Berliner Gericht ist für seine eher grüne Brille bekannt. Ob das Urteil in der nächsten Instanz tatsächlich Bestand hat bleibt also abzuwarten. Wobei eine lohne Alternative sein könnte, das Urteil einfach zu akzeptieren und dafür die neuen Statistiken in die Gesetzgebung einzuarbeiten (was am Ende keine wirkliche Konsequenz in den daraus folgenden Maßnahmen haben dürfte).

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