ollid schrieb am 25.07.2024 08:19:
Das Urteil fordert die Berücksichtigung aktueller Zahlen und Entwicklungen, bei einer notwendigen Neufassung des Luftreinhalteprogramms.
Es hat allerdings keine Aussage dazu getroffen was am Ende genau drin stehen muss.
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Richtig. Dazu müsste das Gericht ja entweder selbst hochrechnen, ob und welche Anpassungen notwendig wären, um aktuelle Zahlen und Entwicklungen zu berücksichtigen oder es müsste entsprechende wissenschaftliche Expertise einholen, die das stringent durchrechnet.
Für Ersteres fehlt dem Gericht sicher die Kompetenz und von Zweiterem war nichts zu lesen; es ist nur von der Auffassung der Dubiosen Umwelthilfe die Rede.