16to schrieb am 25.07.2024 12:00:
Gasmann schrieb am 25.07.2024 11:18:
aufgrund welcher Legitimation
Das nennt man Gewaltenteilung.
Anders als im Nationalsozialismus, wo der Volksgerichtshof der Partei und ihrer Politik verpflichtet war, ist die Judikative in Demokratien unabhängig und kontrolliert auch die Regierung.
Das ist keine Gewaltenteilung. Das sind Popularklagen auf Ersatzgesetzgebung, mit denen Interessengruppen die Rechte Dritter beschneiden wollen, weil sie im Parlament keine Mehrheit gefunden haben.
Wie die Kontrolle auszusehen hat, steht in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.