Die UN handelt hier als eigenständiger Akteur, sie ist quasi der Schirmherr des Abkommens, aber ohne eigene Exekutivkräfte vor Ort. Sie ist nicht die Vertreterin ihrer Mitglieder. Sie handelte vor allem im Interesse der armen Länder, die auf Getreideimporte angewiesen sind und bei einer starken Verknappung die Preise nicht mehr zahlen könnten.
Die UN hatte aber auch selbst Schiffe gechartert um im Rahmen des Abkommens Getreide für das World Food Programm z.B. zu verschiffen.