auf_der_hut schrieb am 23.07.2023 16:34:
Die Natostaaten haben den Getreidedeal nicht eingehalten.
Das ist falsch. Worin soll dieser Verstoß denn bestanden haben?
Die Nato ist keine Vertragspartei, das sind nur die Türkei, die Ukraine, Russland und die UN als Vermittler. Wie kann sie gegen ein Abkommen verstoßen, dass sie nicht unterschrieben hat?
Im Text des Abkommens werden russische Exporte überhaupt nicht erwähnt, geschweige denn irgendwelche Lockerungen der Sanktionen für russische Banken. Diese Forderungen wurden von Russland alle erst später erhoben und waren nie Bestandteil des Abkommens. Insofern ist der Konjunktiv also völlig berechtigt.
Russland hat seinerseits schon einen Tag nach der Unterzeichnung gegen das Abkommen verstoßen, indem es den Hafen von Odessa bombardierte. Das Abkommen impliziert einen Waffenstillstand für die im Abkommen genannten Häfen.
"3. The purpose of this Initiative is to facilitate the safe navigation for the export of grain and related foodstuffs and fertilizers, including ammonia from the Ports of Odesa, Chernomorsk and Yuzhny"
Die automatische Verlängerung wurde im Abkommen unter Punkt H vereinbart. Also ist die Nicht-Verlängerung durch Russland aufgrund von nachträglich aufgestellten Bedingungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vertrages sind und sich an Nicht-Vertragsparteien richten, mit Recht als Kündigung zu bezeichnen. Beschwerden über die Vertragstreue der Ukraine oder der Türkei gibt es meines Wissens nicht.
Quelle: https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/black_sea_grain_initiative_full_text.pdf
Das ist korrekt. Es gab aber Nebenabsprachen mit der UN. Die konnten nicht eingehalten werden. Ergebnis -> Keine Verlängerung. ob das jetzt Kündigung oder nicht genannt wird ist nur für die Propagandaabteilung wichtig. Ergebnis ist faktisch ein Seeblockade.