In meiner Welt ist die gezielte Zerstörung der zivilen Ressourcen eines Landes ein Kriegsverbrechen, genauer ein Verstoß gegen die in Artikel 48 des Zusatzprotokolls der Genfer Konvention von 1977 festgelegte Grundregel:
"Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten."
Die Getreideschiffe sind keine militärischen Ziele, genauso wenig wie die Verladeanlagen und Getreidespeicher.
Die Ukraine hat gute Chancen für ihre Verluste Reparationen zugesprochen zu bekommen. Das gilt auch für die entgangenen Exporterlöse, soweit sie auf gezielte Angriffe und die Seeblockade als Teil der Aggression Russlands zurückzuführen sind. Dafür können auch die eingefrorenen Vermögenswerte herangezogen werden. Russland sollte sich also nicht zu früh freuen - solche Forderungen verjähren nicht.