rotfink schrieb am 23.07.2023 16:03:
Das wäre Vertragsbruch und zugleich eine kriegerische Handlung.
Art. 26 (1) GG
Und das deutsche Grundgesetz ist für die Türkei inwiefern relevant?
rotfink schrieb am 23.07.2023 16:03:
Das wäre Vertragsbruch und zugleich eine kriegerische Handlung.
Art. 26 (1) GG
Und das deutsche Grundgesetz ist für die Türkei inwiefern relevant?