Ansicht umschalten
Avatar von stm999999999
  • stm999999999

mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.2001

Alles schon strafbar! Beihilfe!

"Doch auch damit können möglicherweise nicht jene Täter verurteilt
werden, die sich nur durch Blockieren der Fluchtwege der Opfer am
"taharrush gamea" beteiligen, wie das Phänomen in arabischen Ländern
heißt"

Beihilfe ist bereits strafbar. Und eine Beihilfe liegt dann vor, wenn
jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer
Straftat unterstützt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten