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  • Theodem

mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.2015

Ausweitung

Die absurde Ausweitung der Vergewaltigungen könnte man ja auch so
weit treiben, dass eine Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn es
gar nicht zu einem Kontakt zwischen Mann und Frau gekommen ist und
einfach die Frau der Meinung ist, dieser Mann da müsste - aus egal
welchem Grund - mal eine reingewürgt bekommen.

Die diskutierte Änderung wird ohnehin mutmaßlich vor dem BVerfG oder
dem EGMR keinen Bestand haben, weil die Strafbarkeit des eigenen Tuns
mangels Artikulation der Frau für den Mann gar nicht erkennbar ist.

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