... und da kannst du auch noch nen Notar dazubitten der alles
beglaubigt, u.a., dass da nichts unter Zwang unterschrieben wurde.
Wenn sich das subjektive Empfinden nachträglich ändert, dann war's
eben doch ne Vergewaltigung. Das ist die Rechtslage die da geschaffen
werden soll.
Also wer nicht gerade zölibatär lebt steht dann schon mit einem Bein
im Knast.
Und mit den Vorfällen zu Silvester hat das nichts zu tun, denn da ist
das Problem nicht irgendeine Rechtslücke sondern die
Nichtdurchsetzung geltenden Rechts. Daran ändert sich auch nichts
wenn man Todesstrafe für schief angucken ins Gesetzbuch schreibt.
beglaubigt, u.a., dass da nichts unter Zwang unterschrieben wurde.
Wenn sich das subjektive Empfinden nachträglich ändert, dann war's
eben doch ne Vergewaltigung. Das ist die Rechtslage die da geschaffen
werden soll.
Also wer nicht gerade zölibatär lebt steht dann schon mit einem Bein
im Knast.
Und mit den Vorfällen zu Silvester hat das nichts zu tun, denn da ist
das Problem nicht irgendeine Rechtslücke sondern die
Nichtdurchsetzung geltenden Rechts. Daran ändert sich auch nichts
wenn man Todesstrafe für schief angucken ins Gesetzbuch schreibt.