Was sieht unser Strafrecht für sexuelle Nötigung vor? Nicht unter
einem Jahr, Skala nach oben offen, mit entsprechenden Verschärfungen
des Mindeststrafmaß nach oben bei besonderer Schwere.
Da eine wesentliche Verschärfung der Strafbewehrung schon nicht mehr
machbar ist, wird nun also die Definition aufgeweicht, was insofern
überflüssig ist, da die Rechtssprechung dies schon seit Jahren selbst
macht.
Allein daraus sollte ersichtlich werden, dass das Problem nicht etwa
das Sexualstrafrecht ist, das zu lasch wäre, sondern die Ermittlung
der Täter und vor allem des tatsächlichen Tathergangs, anhand dessen
die Tat bewiesen werden kann.
Was bleibt, ist politischer Aktionismus im Angesicht der
Hilflosigkeit gegenüber jener Kriminalität, die sich eben nicht um
Gesetze schert.
einem Jahr, Skala nach oben offen, mit entsprechenden Verschärfungen
des Mindeststrafmaß nach oben bei besonderer Schwere.
Da eine wesentliche Verschärfung der Strafbewehrung schon nicht mehr
machbar ist, wird nun also die Definition aufgeweicht, was insofern
überflüssig ist, da die Rechtssprechung dies schon seit Jahren selbst
macht.
Allein daraus sollte ersichtlich werden, dass das Problem nicht etwa
das Sexualstrafrecht ist, das zu lasch wäre, sondern die Ermittlung
der Täter und vor allem des tatsächlichen Tathergangs, anhand dessen
die Tat bewiesen werden kann.
Was bleibt, ist politischer Aktionismus im Angesicht der
Hilflosigkeit gegenüber jener Kriminalität, die sich eben nicht um
Gesetze schert.