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mehr als 1000 Beiträge seit 21.01.2015

In welchen Fällen würde das neue Recht helfen?

Mir ist nicht ganz klar, welche Fälle eine neue Sexualstrafrechtsnorm
abdecken soll. Die Fälle der anfänglichen Einvernehmlichkeit und der
nachträglichen Nichteinvernehmlichkeit sind schon jetzt ein Minenfeld
und es läuft letztendlich dann auf die Glaubwürdigkeit der
Beteiligten hinaus da oft genug ja weder Zeugen noch sonstige Beweise
vorliegen, sondern Aussage gegen Aussage steht. Wenn nun also dem
weiterhin so ist, wird auch das neue Recht nicht helfen, diese Fälle
einfacher zu gestalten 

Fälle, in denen eine schutzlose Situation vorlag, in denen es zu
Gewalt kam, in denen Einschhüchterung usw. eine Rolle spielten, sind
schon jetzt vom Recht hinreichend abgedeckt.

Die durch 1-3 Fälle begründeten Rufe nach einer Reform bezogen sich
ja auf Fälle, in denen beispielsweise eine junge Frau sich nach
einiger Zeit nicht einmal mehr erinnern konnte ob sie sich ausgezogen
hat oder jemand anderes, ob sie nun die Beine spreizte oder jemand
anderes usw - wie soll man da dann urteilen?

Bei dem Fall der weinenden Frau und der analen Penetration muss ich
sagen, dass ich dies schlichtweg für ein mehr als trauriges
Fehlurteil halte, aber auch das wird es immer wieder geben und gerade
auch wenn keine Beweise usw. vorliegen, besteht natürlich die Gefahr,
dass Täter eben frei wegkommen - es sei denn, auch ohne Beweise und
Zeugen ergibt sich eine so schlüssige Kette, dass die Annahme, sie
seien Täter, so gerechtfertigt ist.

Aber all diese Fälle werden durch ein "ich muss nicht signalisiert
haben, dass ich nicht (mehr) will, es reicht, wenn ich mich
vergewaltigt gefühlt habe, auch wenn ich nichts gesagt habe usw."
nicht besser, sondern eher noch komplizierter, denn letztendlich
schieben sie diejenigen, die dann mit anderen schlafen, in die Rolle
der Hellseher, die bitteschön irgendwie erkennen müssen, dass der
andere nicht will, auch wenn dieser nichts sagt, tut usw.

"Woher kommt ein solch irrationales Strafbedürfnis? Wer soll "Taten",
die kein abgrenzbares Merkmal mehr haben und nur noch in der
Behauptung einer Person bestehen, vor langer Zeit einmal "nicht
gewollt" zu haben, in rechtsstaatlich akzeptabler Form beweisen? Was
soll die Bestrafung eines "Zwangs" als Schwerverbrechen, der
überhaupt keine Form mehr hat? " schreibt Herr Fischer und ich stimme
ihm zu - diese Ausweitung des Zwangsbegriffes würde nur noch mehr
Rechtsunsicherheit mit sich bringen und würde letztendlich auch nicht
helfen können.

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