Die Straftat selbst ist Vergewaltigung nach §177 StGB, wer Schmiere
steht oder die Flucht verhindert begeht Beihilfe nach §27 StGB. Damit
drohen bis zu 3/4 des maximalen Strafmaßes entsprechend §49(1).
Landfriedensbruch ist kompletter Blödsinn und das Geschwurbel der
Grünen komplett unangebracht, da in all diesen Fällen geltendes Recht
absolut anwendbar wäre, wenn man denn der Täter habhaft werden kann.
Und bei der Identifikation der Täter und deren Überführung hilft ein
Strafrecht nach schwedischem Vorbild einen Scheißdreck.
steht oder die Flucht verhindert begeht Beihilfe nach §27 StGB. Damit
drohen bis zu 3/4 des maximalen Strafmaßes entsprechend §49(1).
Landfriedensbruch ist kompletter Blödsinn und das Geschwurbel der
Grünen komplett unangebracht, da in all diesen Fällen geltendes Recht
absolut anwendbar wäre, wenn man denn der Täter habhaft werden kann.
Und bei der Identifikation der Täter und deren Überführung hilft ein
Strafrecht nach schwedischem Vorbild einen Scheißdreck.