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Avatar von bombjack

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2000

Nein....

[...]Vielleicht muss für diesen Import ein neuer Straftatbestand
geschaffen werden, der - analog zum Landfriedensbruch - bereits die
Beteiligung an einer Menge unter Strafe stellt, aus der heraus andere
Straftaten geschehen.
[...]

weil es sich an fünf Fingern abzählen lässt dass dieser
Straftatbestand dann so formuliert wird (wäre wegen dem GG  (Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich) nicht anders möglich), dass er
auch zur Verhinderung von Demonstrationen usw. eingesetzt wird....
Sorry es müssen nicht noch mehr Freiheitsrechte auf dem Altar des
Supergrundrechts auf Sicherheit geopfert werden...denn der Zug fährt
eh schon in diese mit Verlaub Scheißrichtung...vgl.  "Schutzparagraf
112" aus 
http://www.heise.de/tp/foren/S-Anmerkungen/forum-296903/msg-27087888/read/
und wie weiter im Link ausgeführt sind die Änderungen im
Sexualstrafrecht auch nicht ohne....weil sehr hohes
Missbrauchspotential....

bombjack

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