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Re: Beteiligung an einer Menge unter Strafe stellt

Auriol schrieb am 11. Januar 2016 15:44

> wissen wir doch jetzt schon, dass dann damit kein einziger
> (asylantischer) Gruppenvergewaltiger verurteilt werden wird, sondern
> ausschließlich Demonstranten und Fußballfans.
der deutsche junge Mann, dem man in Österreich keinerlei Straftat
außer eben dieser Straftat nachweisen konnte, kann ein Lied davon
singen.
http://www.vienna.at/urteil-im-akademikerball-prozess-gegen-josef-s-e
in-jahr-teilbedingte-haftstrafe/4033750
http://www.sueddeutsche.de/panorama/in-oesterreich-inhaftierter-deuts
cher-prozess-mit-kafkaesken-ausmassen-1.2027845
Auf keinem Video oder Foto der tausendfach dokumentierten
Demonstration sei Josef S. vermummt zu sehen. Ein Tongutachten hat
ergeben, dass ein anderer, nicht er die Worte "weiter, weiter"
gerufen hat. Ein Ausschnitt aus einem ORF-Bericht belege, so Lahner,
dass der Student einen Mülleimer aufgestellt - und nicht geworfen
habe. Auf Überwachungskameras von Geschäften in der Fußgängerzone ist
S. nur laufend, nie prügelnd zu sehen. Der Zivilpolizist sei, sagt
Lahner, selbst zeitweilig von anderen Polizisten festgenommen worden
und habe S. gar nicht die ganze Zeit gesehen. In der
Polizeidokumentation heißt es dazu in bestem Polizeideutsch: "Bei dem
Versuch des zivilen Einsatzbeamten, S. zu folgen, wird der Beamte
aufgehalten. Dadurch gerät die Person des S. außer Kontrolle und
können allenfalls von ihm begangene weitere Taten nicht zugeordnet
werden."

wer sich die Liveschaltung aus dem Prozessgeschehen antut, dem graut
es.
https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000003366694/live-aus-dem-l
andesgericht-gericht-josef-s-ist-schuldig

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