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Re: Das Problem ist nicht das Strafrecht, sondern die Ermittlung der Täter!

Eurasier2015 schrieb am 11. Januar 2016 12:41

> Nö, viele Täter sind ermittelt worden, anhand der Handy-Daten.
da wurde aber bisher, so ich das richtig verfolgen konnte, teilweise
das Antanzen nachgewiesen, teilweise auch in einem anderen Bereich
als den, über den gerade weitgehend gesprochen wird.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3221020

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-was-ueber-die-uebergriffe
-bekannt-ist-a-1071191.html

d.h. es dürfte schwierig werden, konkret die sexuelle Belästigung
nachzuweisen. Und wenn das nicht explizit nachgewiesen werden kann
,sondern lediglich ein gestohlenes Handy gefunden wird, tja, dann
kann eben auch keine Höchststrafe verhängt werden für sexuelle
Belästigung usw.

Das heißt, dass das Ganze eben nicht mit "jeder, der jetzt ein
geklautes Handy besitzt, hat auch Frauen sexuell belästigt"
abgehandelt werden kann. Dementsprechend schwierig gestaltet sich die
ERmittlungsarbeit und später natürlich auch das rechtstaatliche
Verfahren mit Strafverhängung.

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