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  • Alex Kloss

mehr als 1000 Beiträge seit 22.07.2004

Re: Das Problem ist nicht das Strafrecht, sondern die Ermittlung der Täter!

Der gutgläubige Fund ist kaum in Betracht zu ziehen, da in diesem
Fall zumindest nachweisbar Anstrengungen unternommen worden wären,
den Besitzer zu finden, was der Polizei wahrscheinlich nicht
entgangen wäre. Gleiches gilt für den Erwerb - immerhin muss ja noch
die fremde SIM-Karte im Handy gewesen sein, um eine derartige Ortung
einfach zu ermöglichen. So viel Skepsis muss man selbst einem
ausgesprochen gutgläubigen Käufer noch unterstellen, dass er dabei
hellhörig wird.

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