Alex Kloss schrieb am 11. Januar 2016 14:31
> Der gutgläubige Fund ist kaum in Betracht zu ziehen, da in diesem
> Fall zumindest nachweisbar Anstrengungen unternommen worden wären,
> den Besitzer zu finden, was der Polizei wahrscheinlich nicht
> entgangen wäre. Gleiches gilt für den Erwerb - immerhin muss ja noch
> die fremde SIM-Karte im Handy gewesen sein, um eine derartige Ortung
> einfach zu ermöglichen. So viel Skepsis muss man selbst einem
> ausgesprochen gutgläubigen Käufer noch unterstellen, dass er dabei
> hellhörig wird.
da hast du sicherlich recht, aber rein der Besitz ist eben noch kein
Beweis für Diebstahl, RAub oder Hehlerei, das wollte ich
verdeutlichen.
> Der gutgläubige Fund ist kaum in Betracht zu ziehen, da in diesem
> Fall zumindest nachweisbar Anstrengungen unternommen worden wären,
> den Besitzer zu finden, was der Polizei wahrscheinlich nicht
> entgangen wäre. Gleiches gilt für den Erwerb - immerhin muss ja noch
> die fremde SIM-Karte im Handy gewesen sein, um eine derartige Ortung
> einfach zu ermöglichen. So viel Skepsis muss man selbst einem
> ausgesprochen gutgläubigen Käufer noch unterstellen, dass er dabei
> hellhörig wird.
da hast du sicherlich recht, aber rein der Besitz ist eben noch kein
Beweis für Diebstahl, RAub oder Hehlerei, das wollte ich
verdeutlichen.