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  • Eurasier2015

688 Beiträge seit 27.11.2015

Re: Das Problem ist nicht das Strafrecht, sondern die Ermittlung der Täter!

Alex Kloss schrieb am 11. Januar 2016 14:05

> Sofern sie aus einem sicheren Drittland kommen, ja. Ansonsten würde
> eine Abschiebung gegen die Menschenrechte verstoßen - und wir
> garantieren die Menschenrechte.

Ne, egal. Wer hierher kommt und angeblich verfolgt wird und hier in
Dtld. straffällig wird, der muss abgeschoben werden, egal was in dem
Land ist.

Denn das rotgrüne Märchen von den armen, an Leib und Leben bedrohten
Menschen, ist schon zig mal wiederlegt worden, indem diese armen
Opfer dann doch tatsächlich zum Urlaub in ihre Herkunftsländer
zurückgeflogen sind.

Es ist pure Verarsche was gerade stattfindet. 

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