An sich stimme ich dir zu. Der Grundsatz "in dubio pro reo" sollte
aber eben auch nur im Zweifel angewendet werden - und wo aus gutem
Grund kein Zweifel ist, darf man getrost verurteilen und
dementsprechend einknasten.
Ansonsten wäre das doch nur wieder Wasser auf den Mühlen derjenigen,
die der Ansicht sind, unser Rechtsstaat würde gegenüber straffälligen
Ausländern nicht funktionieren.
aber eben auch nur im Zweifel angewendet werden - und wo aus gutem
Grund kein Zweifel ist, darf man getrost verurteilen und
dementsprechend einknasten.
Ansonsten wäre das doch nur wieder Wasser auf den Mühlen derjenigen,
die der Ansicht sind, unser Rechtsstaat würde gegenüber straffälligen
Ausländern nicht funktionieren.