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Avatar von Alex Kloss
  • Alex Kloss

mehr als 1000 Beiträge seit 22.07.2004

Re: Das Problem ist nicht das Strafrecht, sondern die Ermittlung der Täter!

An sich stimme ich dir zu. Der Grundsatz "in dubio pro reo" sollte
aber eben auch nur im Zweifel angewendet werden - und wo aus gutem
Grund kein Zweifel ist, darf man getrost verurteilen und
dementsprechend einknasten.

Ansonsten wäre das doch nur wieder Wasser auf den Mühlen derjenigen,
die der Ansicht sind, unser Rechtsstaat würde gegenüber straffälligen
Ausländern nicht funktionieren.

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