Alex Kloss schrieb am 11. Januar 2016 16:17
> An sich stimme ich dir zu. Der Grundsatz "in dubio pro reo" sollte
> aber eben auch nur im Zweifel angewendet werden - und wo aus gutem
> Grund kein Zweifel ist, darf man getrost verurteilen und
> dementsprechend einknasten.
> [...]
Der "gute Grund" läßt sich zwanglos mit "herrschender Meinung"
ersetzen und schon haben wir den Salat!
b.
> An sich stimme ich dir zu. Der Grundsatz "in dubio pro reo" sollte
> aber eben auch nur im Zweifel angewendet werden - und wo aus gutem
> Grund kein Zweifel ist, darf man getrost verurteilen und
> dementsprechend einknasten.
> [...]
Der "gute Grund" läßt sich zwanglos mit "herrschender Meinung"
ersetzen und schon haben wir den Salat!
b.