Opus Diaboli schrieb am 11. Januar 2016 15:36
> ... .., auch nach dem Vollzug des
> Geschlechtsverkehrs oder anderer Handlungen mit eindeutig sexuellem
> Bezug mit dem SP auf Geltendmachung etwaiger Ansprüche im Sinne des §
> 177 StGB zu verzichten.
Nee, das müssen 2 Verträge sein, einer vorher und einer nachher. Dazu
unbedingt notariell Beglaubigt.
Da könnte ja jeder kommen.....
> ... .., auch nach dem Vollzug des
> Geschlechtsverkehrs oder anderer Handlungen mit eindeutig sexuellem
> Bezug mit dem SP auf Geltendmachung etwaiger Ansprüche im Sinne des §
> 177 StGB zu verzichten.
Nee, das müssen 2 Verträge sein, einer vorher und einer nachher. Dazu
unbedingt notariell Beglaubigt.
Da könnte ja jeder kommen.....