Guenther schrieb am 11. Januar 2016 17:40
> Was allerdings kein "Blödsinn" wäre, sondern einfach nur Einhalten
> der gültigen Rechtslage.
Die gültige Rechtslage besagt, dass man zur Beantragung von Asyl
keinen gültigen Reisepass vorlegen muss. Sonst würde das BAMF solche
Anträge gar nicht bearbeiten dürfen. Tun sie aber.
> Was allerdings kein "Blödsinn" wäre, sondern einfach nur Einhalten
> der gültigen Rechtslage.
Die gültige Rechtslage besagt, dass man zur Beantragung von Asyl
keinen gültigen Reisepass vorlegen muss. Sonst würde das BAMF solche
Anträge gar nicht bearbeiten dürfen. Tun sie aber.