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  • TheFlatline

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2001

Re: Herr Mühlbauer, ein Tatbestand wie Landfriedensbruch soll helfen?

"(1) Wer sich an

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit
gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter
oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um
ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht
ist."

Das war (schwerer) Landfriedensbruch. Die öffentliche Sicherheit
wurde eindeutig gefährdendet und auch alles andere trifft zu. Da ist
unsere Justiz gefragt.

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