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  • Gotan

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2000

Was ist eigentlich mit dem "subjetiven Empfinden des Mannes"?

Haben wir keine Gleichberechtigung? Gibt es Sonderrechte nach
Geschlecht?

Wenn nun jeder für sich nachträglich beschließen kann, dass irgendein
Akt eine Vergewaltigung war, dann muss das doch auch für Männer
gelten.

Da ist es dann nur noch die Frage, wer mit der Klage zuerst zur
Polizei rennt sobald eine Beziehung in die Brüche geht.

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