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  • Ignoramus-et-Ignorabimus

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

Re:

DJ Holzbank schrieb am 27.06.2023 08:03:

Ganz ruhig, nicht aufregen und lesen.

Mein Vorredner hatte behauptet:

Wogegen man als Meuterei im deutschen Recht (das für Rußland nicht maßgeblich ist!) Befehlsverweigerung bezeichnet.

Und ich hatte ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es die Straftat der Meuterei auch im deutschen Recht gibt.

ja, und ich habe dich darauf aufmerksam gemacht, dass das im Zusammenhang mit Wagner beides irrelevant ist. Einfach lesen :)

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