Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 27.06.2023 08:08:
DJ Holzbank schrieb am 27.06.2023 08:03:
Ganz ruhig, nicht aufregen und lesen.
Mein Vorredner hatte behauptet:
Wogegen man als Meuterei im deutschen Recht (das für Rußland nicht maßgeblich ist!) Befehlsverweigerung bezeichnet.
Und ich hatte ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es die Straftat der Meuterei auch im deutschen Recht gibt.
ja, und ich habe dich darauf aufmerksam gemacht, dass das im Zusammenhang mit Wagner beides irrelevant ist. Einfach lesen :)
Was Sie so alles zu wissen glauben.