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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Steht eine „Bundesregierung“ und alle dort handelnden Personen über dem Gesetz?

Jeder etwas in der Pharmazie Kundige kennt das Heilmittelwerbegesetz (HWG) - gültiges Recht.
Dort ist in § 3 allgemeinverständlich dargelegt, was bspw. Verboten ist:
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b)bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c)die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
… .

Oder § 11 (1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden.
Zulässige Fachkreise sind somit klar abgrenzbar bspw. Ärzte und Apotheker.

Die §§ 14,15 und 16 erläutern dann ebenfalls in verständlicher Form, wie die Justiz mit ihren dem Gesetz verpflichteten Staatsanwaltschaften und Richtern zu sanktionieren hat.

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