xege schrieb am 16.04.2021 08:46:
Ich möchte gerne wissen, inwiefern die beteiligten Richter selbst Wohneigentum besitzen. Ich kenne Rechtsanwälte und auch einen Staatsanwalt, zu deren zweitem oder drittem Standbein und Hobby ein Portfolio an Mietshäusern gehört.
Und was hat die Tatsache von Wohneigentum eines Richters mit dem Urteil zu tun?
Die Richter haben eben ausdrücklich nicht darüber entschieden, ob Mieten zu hoch, zu niedrig, gerecht oder ungerecht sind.
Die Richter haben lediglich entschieden, dass ein Land mit einem eigenen Gesetz nicht einfach Bundesrecht überbügeln kann. Um das Thema Mieten und Wohnen ging es dabei gar nicht.