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  • GordonHannes

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Re: Naja, Halbwissen ist immer noch kein Wissen!

ohjeohje schrieb am 16.04.2021 11:00:

xj12 schrieb am 16.04.2021 10:53:

Meine Empfehlung war zu verhindern, dass die Mieten weiter steigen und dafür würde ich es IMMER auf eine Klage ankommen lassen. ;-)

Super Idee - du bekommst eine Mieterhöhung welche im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt, und dann klagst du dagegen.
Dann verlierst du zu 100% und darfst dann die Erhöhung rückwirkend nachzahlen.
Und wenn du das oft genug machst, dann schmeisst dich deine Rechtsschutzversicherung raus, dann darfst du auch noch den Anwalt etc bezahlen.

Noch so ein Halbwissender! Ich klage da gar nichts! ;)

Der Vermieter klagt auf Zustimmung zur Mieterhöhung und das verursacht Arbeit, Aufwand und Kosten für den Vermieter für jeden einzelnen Mieter! Es gibt ein sehr gut standardisiertes Verfahren, um zu bestimmen, ob die Angaben der Vermieters überhaupt stimmen und die Wohnung richtig eingruppiert und bewertet wurde. Meistens verliert übrigens der Vermieter oder man einigt sich auf 1/3 oder 1/2 der Erhöhung. Alles besser als blind zu unterschreiben.

Man muss sich halt auskennen wie das läuft und keinen Blödsinn erzählen! Und nein, die Versicherung kickt dich nicht raus. Sooo viel Halbwissen hier, wahrscheinlich alles Immobilienbesitzer die null Ahnung haben... 🤦

Niemand juckt das, wenn Du widerspricht das trägt die typische Halbtags Kraft in eine Software ein die macht den Rest - damit beschäftigt sich niemand das liest niemand durch unerschreibt niemand und selbst ausdrucken tut das niemand - übernimmt DHL.

Genauso wenn Aussenbestände nicht eingetrieben werden das geht automatisch an Creditreform und Co und wird als notleidend verkauft.

Und in den wenigen Fällen in denen das vor Gericht abgelennt wird passt man halt in dem Punkt die Software an

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