Naja, über das gesunde Halbwissen verfügen Sie ja. Durch den Deckel wurden vorhandene Mieten gesenkt. Meist wurde der Bescheid mit einem Zusatz versandt, dass die Senkung nur einen vorläufigen Charakter hat und bei einem Urteil diese Senkung als nicht gegeben betrachtet wird. Und diese Senkungen werden jetzt zurückgefordert. Da es eine Einsetzung in den vorherigen Stand ist, ist es keine Mieterhöhung und somit problemlos mahnfähig.