C-Waldi schrieb am 16.04.2021 10:41:
Naja, über das gesunde Halbwissen verfügen Sie ja. Durch den Deckel wurden vorhandene Mieten gesenkt. Meist wurde der Bescheid mit einem Zusatz versandt, dass die Senkung nur einen vorläufigen Charakter hat und bei einem Urteil diese Senkung als nicht gegeben betrachtet wird. Und diese Senkungen werden jetzt zurückgefordert. Da es eine Einsetzung in den vorherigen Stand ist, ist es keine Mieterhöhung und somit problemlos mahnfähig.
Dann haben Sie meinen Post wohl nicht verstanden! Die Rückforderungen des Mietendeckels betrifft ohnehin nur Leute deren Miete zu hoch war. Die haben halt immer jeder Mieterhöhung zugestimmt und unterschrieben. Selbst Schuld und die haben nun halt Pech. Das wird sich nun aber ändern...
Meine Empfehlung war zu verhindern, dass die Mieten weiter steigen und dafür würde ich es IMMER auf eine Klage ankommen lassen. ;-)