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  • Artur_B

mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2004

Aus dem Artikel

Tatsächlich ist die Entscheidung, wo die "Mietpreisbremse" mit diversen Ausnahmeregelungen überhaupt greifen soll, per Bundesgesetz an die Landesebene delegiert worden: "Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen", heißt es in § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

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