Schmarall schrieb am 16.04.2021 04:50:
die Wohnung durfte dann billig verkauft werden weil Kedit nicht abbezahlbar
Wieso muss die Wohnung wegen Scheidung "billig" verkauft werden? Das ist nur der Fall, wenn die Wohnung für Lage und mögliche Raten zu teuer gekauft wurde. Ansonsten sollte der Erlös ausreichen. Ärgernisse sind natürlich die Kaufnebenkosten, die hoffentlich von einer Wertsteigerung getragen werden.