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  • Ottokar Domma

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2000

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Hallo,

das Urteil des Verfassungsgerichts ist so ok.

Zur Höhe der Zahlungen haben sie sich nicht geäußert. Aus gutem
Grund. Die Kläger sind naturgemäß nicht in der Lage gewesen, saubere
statistische Daten für eine Entscheidung zu liefern und die
statistische Berechnung der Beklagten wurde als unvollständig
bezeichnet.

Es gab also über die Höhe der Zahlungen nichts zu sagen. Das das
Gericht die Zahlungen nicht pauschal als zu gering angesehen hat,
bedeutet lediglich, dass die statistischen Berechnungen nicht völlig
falsch sind. Sind sie auch nicht. Sie sind lediglich zu gering.

Das spannende des Urteils sind drei Punkte:

1.) Es gibt ein Grundrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben in
Deutschland. Einschließlich Dinge wie Klassenfahrt.

2.) Der Staat muss die Berechnung der Sozialhilfe / des
HartzIV-Satzes offenlegen.

3.) Es gibt (nachweispflichtigen) Sonderbedarf, der über den
HartzIV-Satz hinaus geht.

Und insbesondere die ersten zwei Punkte bieten ist dann erheblichen
Sprengstoff. Denn die Unklarheit der Berechnung ist politisch gewollt
gewesen. Wenn die Berechnung aufgedeckt wird, ist sie für einen
einzelnen Leistungsempfänger nachprüfbar. Und die Argumentation
"Leistung ist für mich zu wenig weil ..." wird drastisch vereinfacht. 
Die pauschale Systemkritik/Kapitalismuskritik hier im Forum ist für
mich nicht nachvollziehbar. In keinem mir bekannten Staat gab es
sowas wie Sozialhilfe. Statt dessen gab es mehr oder weniger offenen
Zwang zur Arbeit. Im Zweifel soweit, dass "Arbeitsscheue" in
"Erziehungslager" oder ins Gefängnis gesteckt wurden. Gab es so in
Russland, DDR, China, Kuba. IMO auch in Rumänien.

Mfg 
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