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  • Cpt.JackSparrow

mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.2007

Das Drücken um die klare Kante

Das Verfassungsgericht ist genau in dem Rahmen geblieben, den er zur
Verfügung hat. Es ist weder seine Aufgabe noch sein Kompetenzbereich
Leistungen des Arbeitslosengeldes II oder Sozialhilfesätze zu
berechnen, bzw. an statistischen Erhebungen auszurichten.

Es wurde lediglich vollkommen zurecht festgestellt, dass die Hartz IV
Sätze auf keiner eindeutigen Berechnungsgrundlage behruhen. Sie
wurden "händig geschätzt". Heute sagt man "über den Daumen gepeilt".

Dass sich praktisch mit der Berechnungsgrundlage - so sie denn
korrekt erfolgt -  auch die nackten Zahlen ändern werden ist beinahe
sicher, zumindest aber höchstwahrscheinlich. 

Alles wird neu berechnet und an aktuellen Warenkörben ausgerichtet
werden müssen.#

Die alten Berechnungen stammen - mit widerwilligen kleinen Updates -
aus dem Jahre 1998, als wir noch die D-Mark hatten. Wenn das korrekte
Existenzminimum, wie es das BVG festgelegt hat, auf dem Tisch liegt,
wird das Thema Mindestlöhne medial explodieren. Das ist sicher. Dann
wird man sich die Einkommensentwicklungen und Unternehmergewinne wohl
auch mal im TV ansehen können. 

Das werden heitere Zeiten, nächstes Jahr, die da auf uns zukommen.
Das Thema Hartz IV wird nicht mehr losgelöst von der gesamten
Hartzreform zu diskutieren sein und man wird Sinn und Zweck dieser
Reform in Frage stellen. Leider kommt das einen Tick zu spät für den
Aufmerksamkeitsfocus auf die Bankenrettungspakete.


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