Ansicht umschalten
Avatar von Feierabendsurfer
  • Feierabendsurfer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2008

Das geht nicht nach Warenkorb, sondern nach einer Verbraucherstatistik

Wenn ich das richtig begriffen habe, wird der Verbrauch unterer
Einkommen als Grundlage genommen. Das dürfte zwar unterm Stich auf's
gleiche hinauslaufen,. aber einen Warenkorb wird da nicht präsentiert
werden.

Das mit der Verbraucherstatistik läuft etwa so, dass z.B. bei den
Ausgaben für Verkehr gerechnet wird:
Der Verbraucher in der Verbraucherstatistik hat bei Verkehr
Unterhaltskosten und Treibstoffkosten für ein Auto, das sind 100 %.
Ein Erwerbsloser braucht kein Auto - und deswegen braucht ein
Erwerbsloser nur die 20 %, die der Verbraucher in der
Verbraucherstatistik für andere Verkehrmittel ausgibt.

Und dann kommt das Gericht und sagt:
Ja ja, der braucht keine Blechdose, aber habt ihr denn auch bedacht,
dass der ohne Blechdose dann höhere Ausgaben für andere
Verkehrsmittel hat, als euer statistischer Verbraucher mit Blechdose?
Warum ausgerechnet 20 % ist nicht nachvollziehbar, das müsst ihr mal
nachvollziebar berechnen!

Und dann werden sich wahrscheinlich fleißige Rechenknechte viel Mühe
geben, nachvollziehbar auf 20 % zu kommen, die Berechnung wird
irgendjemand mal unter die Lupe nehmen, ob sie dem jetzigen Urteil
genügt ... 
Bewerten
- +
Ansicht umschalten