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  • denkbar

mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2008

Die Möglichkeit zur Senkung wird leider nicht genutzt werden

Klar ist, was ich auch schon lange vor Frau Winsemann geschrieben
habe: Daß das BVerfG die Berechnungsverfahren in die Tonne gekloppt
hat, nicht die Höhe der Zahlungen per se kritisiert.

Will man eine deutliche Absenkung von HartzIV (ich will das!) so
müßte sich der Staat mal auf den Hintern setzten und transparente
Berechnungsverfahren vorlegen, die niedrigere Sätze rechtfertigen,
ohne dabei gegen die Verfassung zu verstoßen. Dazu hat der Staat bis
2011 Zeit.

M.E. ist das ohne weiteres möglich, denn ich kann transparent
darlegen, daß HartzIV deutlich zu hoch ist: Wie bekannt hat ein
HartzIV-Empfänger nach der heutigen Gesetzeslage ein Anrecht auf 40qm
Wohnfläche. Diese Zahl ist willkürlich und durch nichts begründet,
also genau etwas, was das BVerfG für die Zukunft verboten hat: Sich
einfach jenseits konkreter Empirie und nachvollziehbarer
Berechnungsverfahren eine Zahl ausdenken und meinen, das paßt schon
irgendwie.

Tatsächlich ist es so, daß sehr viele Menschen in Deutschland mit
deutlich weniger als 40qm Wohnfläche auskommen, wobei dies KEINE
Personen sind, die von HartzIV leben: Man denke z.B. an Bauarbeiter
in Wohncontainern, an Studenten in kleinen Wohnheimszimmern oder auch
an Wehrpflichtige der Bundeswehr. Denen steht allesamt weniger
Wohnfläche zur Verfügung, OHNE daß dies verfassungsrechtlich in
irgendeiner Form bedenklich wäre. Und sehr häufig empfangen diese
Leute keine oder nur geringe Transferleistungen vom Staat.

Wenn es also a) zwangsverpflichten Personen (Wehrpflicht) b) hart
arbeitenden Personen (Bauarbeiter) und c) lernenden Personen
(Studenten) absolut zumutbar und verfassungsrechtlich unbedenklich
ist, auf Wohnflächen bis unter 10 qm zu hausen (Wohnraum, den diese
oftmals selbst bezahlen!) so muß das natürlich gerade für
HartzIV-Empfänger gelten, die nämlich weder ihren Wohnraum selbst
bezahlen, noch etwas lernen, noch hart arbeiten und auch nicht
wirklich zwangsverpflichtet sind, zumindest weitaus weniger als
Wehrpflichtige.

So. Damit habe ich m.E. sehr transparent und empirisch meßbar
dargelegt, daß die Wohnfläche für HartzIV-Personen deutlich zu groß
ist, daß man hier also deutlich was sparen kann.

Würde sich der Staat einfach nur mal an der Größe von faktisch
vorhandenen, legalen und verfassungsrechtlich unbedenklichen
studentischen Wohnheimszimmern orientieren, dann wäre wohl deutlich
zu sagen, daß 17 qm Wohnfläche für einen HartzIVler absolut
ausreichen, für einen Studenten reichts ja auch: Und der leistet im
Unterschied zum HartzIV-Empfänger noch was (er lernt nämlich!) UND er
zahlt sein Wohnheimszimmer i.d.R. selbst.

Und die 17 qm sind der Praxiswert eines PRIVATEN Wohnheims für
Studenten, das natürlich eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt [1].
Und das ist noch eine sehr hohe qm-Zahl, es gibt auch deutlich
kleinere Wohnheimzimmer, deren Existenz ebenfalls niemals vom BVerfG
beanstandet wurde. 

Wenn man also die größtenteils selbstzahlende künftige Bildungselite
in kleinen Ställen unterbringen kann, dann kann man das mit
HartzIV-Empfänger doppelt und dreifach. OHNE verfassungsrechtliche
Bedenken.

Von daher: Es ist sehr viel Luft im System und allein durch die
Reduktion der Wohnfläche pro HartzIVler und der damit deutlich
reduzierten Mietkosten spare ich gerne mal 25-30% ein: Wo früher 1
Hartz-Fanboy gelebt hat, da leben eben künftig 2 bis 3, zu gleichen
Kosten.

Und da sehe ich jeder Klage vor dem BVerfG äußerst gelassen entgegen:
Denn das BverfG müßte in einem solchen Fall erst mal erklären, warum
ein reiner Transferempfänger Anrecht auf mehr Wohnraum haben sollte,
als ein zumindest teilweiser Leistungsträger (Student), absoluter
Leistungsträger (Bauarbeiter) oder ein staatlich Zwangsverpflichteter
(Soldat/Zivildiener). Das wird schwerlich gelingen, denn im GG steht
nix davon.

so far, denkbar (es gibt neben der Wohnfläche noch viele andere
Bereiche bei HartzIV, wo man verfassungsgemäß deutlich kürzen kann.
Wenn man es will.)

[1]
http://www.vegis-immobilien.de/content/e1525/e1580/e1583/index_ger.ht
ml
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