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  • Feierabendsurfer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2008

Es bleibt gleich, "bei sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen"

C. III. 1b)
"Nach der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003
unterblieb eine Erhöhung des Eckregelsatzes, weil der
Verordnungsgeber den aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für
das Jahr 2003 ermittelten Betrag von 345 Euro bis zum 30. Juni 2007
mit der Begründung übernahm, seit dem 1. Juli 2003 habe sich der
aktuelle Rentenwert nicht erhöht. Damit setzt sich der Strukturfehler
in der Fortschreibung des existenznotwendigen Bedarfs fort, der
bereits der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 1. Halbsatz SGB II a.F.
und dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Eckregelsatz anhaftete."

D. I. 2b)
"Die Regelung des § 20 Abs. 4 Satz 1 SGB II über die Anpassung der
Regelleistung zwischen den alle fünf Jahre erhobenen Einkommens- und
Verbrauchsstichproben nach der Veränderung des aktuellen Rentenwerts
(§ 68 SGB VI), auf der die genannten Bekanntmachungen beruhen, ist
zwar nicht eigenständiger Gegenstand der Vorlagen. Die
Anpassungsregelung ist jedoch nach den Ausführungen zu C. II. 4. b)
nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG
vereinbar. Der Gesetzgeber wird einen anderen Anpassungsmechanismus
finden müssen, um seiner aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.
20 Abs. 1 GG folgenden Pflicht zur fortwährenden Überprüfung und
Weiterentwicklung der festgesetzten Leistungen bei sich ändernden
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu genügen."

Ich weiß zwar nicht, was der "Rentenwert" und die
"Verbrauchstichprobe" da statistisch bewirken, aber den letzten Satz:

"Der Gesetzgeber wird einen anderen Anpassungsmechanismus finden
müssen, um seiner aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs.
1 GG folgenden Pflicht zur fortwährenden Überprüfung und
Weiterentwicklung der festgesetzten Leistungen bei sich ändernden
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu genügen."

würde ich so übersetzen:

"Ihr könnt euch nicht davor drücken, die Leistungen zu erhöhen, wenn
die Preise steigen."

Wenn die Kaufkraft, die 350 Euro vor fünf Jahren hatten, heute 400
Euro entspricht, dann ist das nicht "mehr Hartz IV", es ist exakt das
gleiche.
Der Witz ist, dass Anpassungen des Regelsatzes die letzten Jahre
nicht in dem Maße stattfanden, wie sie nötig gewesen wären. Dadurch
hatten ALG II- Bezieher effektiv WENIGER. Sie bekamen zwar gleich
viel Euro, aber die hatten weniger Kaufkraft.
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