Nämlich was demjenigen, der arbeitet, überhaupt noch zugemutet werden
kann.
Natürlich ist es bedauerlich, wenn jemand unverschuldet in HartzIV
gerät. Aber es muß Grenzen geben. Wer HartzIV empfängt, lebt von dem,
was andere erwirtschaften.
Dann noch zu klagen, um fürs Nichtstun mehr zu bekommen, ist
anmaßend.
kann.
Natürlich ist es bedauerlich, wenn jemand unverschuldet in HartzIV
gerät. Aber es muß Grenzen geben. Wer HartzIV empfängt, lebt von dem,
was andere erwirtschaften.
Dann noch zu klagen, um fürs Nichtstun mehr zu bekommen, ist
anmaßend.