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  • pinguin20

801 Beiträge seit 28.12.2008

Genau!

> Aber es muß Grenzen geben.

Nichts anderes besagt das Urteil.

Zitat des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
aus 
> http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-02/verfassungsgericht-hartz-urteil

Die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine
hohe eigenständige Bedeutung, sagte Papier. Daraus ergebe sich ein
"absolut wirkender Anspruch" auf die Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen
Existenz" auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben". 

Zitat Ende.

Diese Grenze nach unten darf nicht unterschritten werden.

Gruß
pinguin20

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