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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Obdachlose wollen erfrieren!

Oder zumindestens so leben mit Absicht so daß eine Wohnung nicht
haltbar ist.

ALG2 oder bei dauernd Erwerbsunfähigen Sozialhilfe/Grundsicherung
gewährt jedem eine Wohnung, die kann er mit Staatsgeldern halten,
""verlieren" wird er die nur durch eigenes Verhalten, Wohnung
versiffen, Mietgeld versaufen, Randale, Vermüllen usw..

( Pech wie Hausvollbrand als Ausnahme nicht betrachtet, desahlb wird
aber niemand dauernd obdachlos! Ebenso Hausabriß wegen
ürbergeordneter Baumaßnahmen,nichtmals Wohnungsspekulation,
Umwandlung in Eigentumswohnung schafft Obdachlose zwangsweise )

Ja, das Leben stellt Ansprüche die mit Strafe des Unterganges zu
erfüllen sind, wer früher ( südtiroler Bergbauer auch noch 1950 ) im
September nicht die Scheune und Lagerkeller gefüllt hatte war im
Februar verhungert!

Dagegen ist die Lebenspflicht überwiesendes Staatsgeld sachgerecht
dem Vermieter weiterzureichen und die Wohnung pfleglich zu behandeln
eine lächerliche Übung!
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