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  • Tom_

mehr als 1000 Beiträge seit 02.07.2000

Re: Da bin ich mal auf den Warenkorb gespannt.

Punkt 1: Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung ein
30seitigen Schriftsatz mit den Richtlinien für die Neuberechnung
überlassen, wie Sozialrichter Borchert in einem Interview erwähnte.

Punkt 2: Das Ergebnis der Berechnung muß dem Bundesverfassungsgericht
vorgelegt werden. VIel Spielraum für Trickereien ergibt sich hier
nicht.

Punkt 3: Die Kläger aus dem BVerfG Verfahren arbeiten im Moment daran
zumindest den Sachverhalt, daß trotz Regierungsbetrug keine Gelder
nachgezahlt werden, vom EU Gerichtshof für Menschenrechte klären zu
lassen.
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